BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Details zur BAFA-Förderung 2023
Details:1
1.) Förderung ab dem 1.1.2023:- Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
- Ab dem 1.1.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
2.) Förderung ab dem 1.9.2023:
- Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
- Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.
3.) Förderung ab dem 1.1.2024:
- Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
- Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
- Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Wichtig:
- Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus.
- Mittel des KTF im Jahr 2023 und 2024:2
- 2023: 2,1 Milliarden Euro
- 2024: 1,3 Milliarden EUR
1 BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (2022): Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220726-habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html (abgerufen am 27.02.2023)
2 BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ (2022): FAQ Liste Umweltbonus, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-liste-umweltbonus.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (abgerufen am 27.02.2023)